Speaker(s):
Dr. Wolfgang Schäuble, Jürgen Trittin, Prof. Dr. Heinrich August Winkler, Prof Dr. Armin von Bogdandy
Chaired by:Dr. Ulrike Guérot
Mehr Europa für Deutschland?
Europa zwischen politischer Notwendigkeit und rechtlichen Möglichkeiten
Podiumsdiskussion
Donnerstag, 8. März 2012 von 18.00-20.00 Uhr
im Humboldt Carré, Behrenstraße 42, 10117 Berlin
Das Berliner Büro des ECFR veranstaltete in Kooperation mit der Stiftung Mercator eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Mehr Europa für Deutschland?“ mit der Fragestellung, inwiefern für weitere europäische Integration eine Veränderung des deutschen Grundgesetzes notwendig ist.
Gäste waren Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, Jürgen Trittin, Vorsitzender der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Prof. Dr. Heinrich August Winkler, Professor Emeritus für Neueste Geschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin, und Prof. Dr. Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Moderiert wurde die Runde von Dr. Ulrike Guérot, Deutschland-Repräsentantin und Senior Policy Fellow des ECFR.
Mit der Eurokrise und der Diskussion über den EFSF-Rettungsschirm bzw. den ESM ist in Deutschland auch eine juristische Debatte darüber entbrannt, wie viel Europa im derzeitigen verfassungsrechtlichen Rahmen des Grundgesetzes möglich ist. Diese Debatte erstreckt sich einerseits auf die neue Integrationsverantwortung und die Souveränitätsrechte des Bundestags bei Entscheidungen über den EFSF; andererseits auf die Frage, wie eine europäische Haftungsgemeinschaft überhaupt politisch legitimiert sein könnte. Im Rahmen Ihrer Eingangstatements gingen die Panlisten auf diese Thematik ein.
Dr. Wolfgang Schäuble erklärte zunächst, dass auch im Rahmen des Grundgesetzes noch sehr viel mehr europäische Integration möglich sei. Eine Volksabstimmung nach Art.146 GG sei lediglich notwendig, wenn man wirklich die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa anstrebe, aber das liege weit in der Zukunft.
Prof. Dr. Winkler vertrat die Ansicht, dass für die avisierte Weiterentwicklung der Fiskalunion zu einer Politischen Union eine breite öffentliche Debatte zu den politischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen notwendig sei. Dafür schlug er eine Kommission zur Prüfung der notwenigen Änderungen des Grundgesetzes für die Schaffung einer europäischen Föderation vor, die vom Bundestag und vom Bundesrat initiiert werden müsse.
Jürgen Trittin hielt fest, dass es in der momentanen Finanz- und Wirtschaftskrise nicht die zentrale Frage sei, ob Europa es sich wirtschaftlich leisten könne, ein Land der Eurozone zu verlieren, sondern ob es sich politisch eine Renationalisierung leisten könne.
Eine Verfassungsänderung nach Artikel 146GG hielt Herr Trittin für verfassungsrechtlich nicht geboten und politisch nicht hilfreich. Ein solcher auf einen einzigen Rechtsakt konzentrierter politischer Akt würde der prozessorientierten Integration der EU auch in der politischen Diskussion nicht gerecht werden.
Herr Prof. Dr. von Bogdandy leuchtete die juristische Dimension einer neuen deutschen Verfassung nach 146GG aus und vertrat die Überzeugung, dass die Weiterentwicklung der EU keine Schaffung einer neuen Verfassung, keine Änderung des Grundgesetztes und kein Verfahren nach 146GG brauche; Das Grundgesetz stehe der Übertragung von weiteren Kompetenzen auf ein supranationales Level nicht nur nicht entgegen und verbietet auch keinen europäischen Bundesstaat: Im Gegenteil: die Weiterentwicklung der europäischen Integration gehöre zum identitären Kernbestand des Grundgesetzes, sei also gleichsam Verfassungsauftrag.

Die Panelisten waren sich mithin einig, dass eine weitere Diskussion über Verfassungsänderungen in Deutschland auch angesichts der aktuellen Entwicklungen mit Blick auf eine Fiskalunion nicht notwendig und politisch nicht geboten ist; ganz abgesehen davon, dass ein politischer Wille bei den deutschen Parteien für einen solchen Schritt nicht auszumachen ist.
Allerdings hielten alle Panelteilnehmer die Weiterentwicklung des politischen und institutionellen Systems der EU - und damit seiner Demokratie - für notwendig, insbesondere, um neuen Legitimationsanforderungen zu genügen, die sich aus der Aushöhlung nationaler Souveränitätsrechte durch den fiscal compact ergäben. Um eine solche Demokratisierung und zugleich Politisierung des EU Systems zu erreichen, sollte man als einen ersten wichtigen Schritt eine Direktwahl des Präsidenten der EU ins Auge fassen, wobei zunächst offen bleiben könne, ob es dabei um den Präsidenten der EU Kommission oder um den Präsidenten des EU-Rates gehen solle.
Vor allem diese Frage, aber auch, wie die EU generell bürgernäher gemacht werden könne, wurde in der anschließenden Diskussion unter Einbeziehung des Publikums diskutiert.

Die hohe Medienpräsenz der Veranstaltung hat bewiesen, dass das Thema in Deutschland nach wie vor auf großes Interesse stößt. Deutschland hat derzeit eine intensive und kreative Debatte zur Zukunft der Europäischen Union. Mit seiner Veranstaltung haben der European Council on Foreign Relations (ECFR) und die Stiftung Mercator die politische Forderung nach mehr Europa und die die Frage des politischen und rechtlichen Spannungsverhältnisses in der deutschen Europadebatte ein Stück weiter in die Mitte der politischen Aufmerksamkeit befördert. Diese Veranstaltungsreihe wird im Rahmen des Programms “Deutschland in Europa“ fortgesetzt.
Ein vollständiger Audiomitschnitt der Veranstaltung steht hier zur Verfügung.
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